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Jörg Kachelmann darf Ex-Geliebte wieder beim Namen nennen

Freitag, 26. Oktober 2012, 13:19 Uhr

Wettermoderator Jörg Kachelmann darf seine ehemalige Geliebte Claudia D. wieder mit vollem Namen in der Öffentlichkeit nennen. Das Landgericht Mannheim hebt die einstweilige Verfügung gegen den 54-Jährigen und seinen Buchverlag auf.

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Dies teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Damit kann auch Kachelmanns Buch «Recht und Gerechtigkeit» wieder mit voller Namensnennung vertrieben werden.

Jörg Kachelmann

Jörg Kachelmann darf seine Ex-Freundin wieder mit vollem Namen nennen und sie als «Falschbeschuldigerin» bezeichnen. Reuters

Claudia D. hatte den Moderator der Vergewaltigung bezichtigt. Am Ende eines spektakulären Prozesses war der Wetterexperte im Mai 2011 freigesprochen worden. Die Radiomoderatorin hatte sich zunächst erfolgreich dagegen gewehrt, dass Kachelmann sie in seinem Buch mit vollem Namen erwähnt. Nach einer mündlichen Verhandlung hob das Gericht die einstweilige Verfügung nun wieder auf. Das Landgericht untersagte es Kachelmann allerdings, die Ex-Geliebte «Kriminelle» zu nennen. Die Bezeichnung als «Falschbeschuldigerin» bleibt hingegen erlaubt.

Schadenersatzforderungen des Verlags möglich

Der Münchner Heyne-Verlag hatte zwischenzeitlich eine modifizierte Auflage mit abgekürztem Namen auf den Markt gebracht. Zu möglichen Schadenersatzforderungen wollte sich der Verlag am Freitag nicht äussern. (dpa/bosm)
 
 

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