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Freitag, 26. Oktober 2012, 14:23 Uhr
Der König stehe gemäss Artikel 56 der Verfassung unter besonderem Schutz, so die Richter. Weder straf- noch zivilrechtlich könne gegen Juan Carlos vorgegangen werden. Das berichtet die Agentur AFP.
König Juan Carlos geniesst gemäss der spanischen Verfassung royale Immunität. Keystone
Anfang Oktober hatten Ingrid Jeanne Sartiau (46) und Alberto Solà Jiménez (56) eine Vaterschaftsklage gegen den König eingereicht. Die erste Frist für einen DNA-Test liess Juan Carlos verstreichen.
Die Belgierin und der Spanier hatten unabhängig voneinander recherchiert und sich so über das Internet kennengelernt. Ein Test ergab: Die zwei sind mit 91-prozentiger Sicherheit Geschwister. Ob der spanische Monarch ihr gemeinsamer Vater ist, bleibt nun weiterhin ungewiss. (afp/bosm)