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Schweizer Selektion zum ESC 2013 - jetzt Song hochladen!

Montag, 27. August 2012, 8:33 Uhr, Aktualisiert 17:17 Uhr

Wer vertritt unser Land in Schweden? Schweizer Radio und Fernsehen sucht zusammen mit RTS und RSI den Teilnehmer für den Eurovision Song Contest 2013. Ab sofort können Künstlerinnen und Künstler ihre Songs auf die SF-Eurovision-Plattform hochladen.

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Die besten Momente aus 56 Jahren Eurovision Song Contest

Vom 1. September bis 1. Oktober 2012 um 08.00 Uhr, können die Künstlerinnen und Künstler ihre Songs auf die SF-Eurovision-Plattform hochladen. In einer grossen Internetabstimmung werden danach die vier besten Songs ausgewählt, welche am 15. Dezember in der grossen Liveshow präsentiert werden. Die übrigen fünf Startplätze für die Entscheidungsshow werden von RTS und RSI vergeben. Die TV-Zuschauerinnen und Zuschauer bestimmen dort mittels Televoting, welcher der neun Teilnehmer die Schweiz 2013 in Malmö am «Eurovision Song Contest» vertreten soll.

Jetzt Song hochladen

Ab dem 1. September können sie ihren Song auf die Die Upload-Plattform www.eurovisionplattform.sf.tv hochladen. Alle Infos dazu sind dem Reglement zu entnehmen, welches hier in der rechten Spalte unter «Downloads» heruntergeladen werden kann.

Eurovision-Song muss einige Anforderungen erfüllen

SRF, RTS, RSI und RTR (SRG) suchen einen starken Song, der internationalen Anforderungen genügt. Der Song wird interpretiert von einem oder mehreren Sängern. Dabei dürfen maximal sechs Personen (inklusive Tänzer und Backing Vocals) auf der Bühne präsent sein.

Ohne den definitiven Interpreten geht nichts

Zuständig für die Anmeldung für die Vorausscheidung sind die definitiven Interpreten des Songs. Es können keine Songs eingereicht werden, bei denen der Interpret noch nicht feststeht. Autoren oder Komponisten ohne Interpreten können sich nicht selber anmelden. 

Song darf nicht länger als drei Minuten sein

Die maximale Länge des Songs beträgt drei Minuten (sekundengenau). Das Mindestalter der Interpreten beträgt 16 Jahre (Stichdatum 1. Mai 2013). Der Song darf nicht vor dem 1. September 2012 veröffentlicht worden sein (Radio, TV, Internet, öffentliche Aufführung, Tonträger usw.). (dame/srf)

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