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Montag, 27. August 2012, 8:33 Uhr, Aktualisiert 17:17 Uhr
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Die besten Momente aus 56 Jahren Eurovision Song Contest
Vom 1. September bis 1. Oktober 2012 um 08.00 Uhr, können die Künstlerinnen und Künstler ihre Songs auf die SF-Eurovision-Plattform hochladen. In einer grossen Internetabstimmung werden danach die vier besten Songs ausgewählt, welche am 15. Dezember in der grossen Liveshow präsentiert werden. Die übrigen fünf Startplätze für die Entscheidungsshow werden von RTS und RSI vergeben. Die TV-Zuschauerinnen und Zuschauer bestimmen dort mittels Televoting, welcher der neun Teilnehmer die Schweiz 2013 in Malmö am «Eurovision Song Contest» vertreten soll.
Ab dem 1. September können sie ihren Song auf die Die Upload-Plattform www.eurovisionplattform.sf.tv hochladen. Alle Infos dazu sind dem Reglement zu entnehmen, welches hier in der rechten Spalte unter «Downloads» heruntergeladen werden kann.
SRF, RTS, RSI und RTR (SRG) suchen einen starken Song, der internationalen Anforderungen genügt. Der Song wird interpretiert von einem oder mehreren Sängern. Dabei dürfen maximal sechs Personen (inklusive Tänzer und Backing Vocals) auf der Bühne präsent sein.
Zuständig für die Anmeldung für die Vorausscheidung sind die definitiven Interpreten des Songs. Es können keine Songs eingereicht werden, bei denen der Interpret noch nicht feststeht. Autoren oder Komponisten ohne Interpreten können sich nicht selber anmelden.
Die maximale Länge des Songs beträgt drei Minuten (sekundengenau). Das Mindestalter der Interpreten beträgt 16 Jahre (Stichdatum 1. Mai 2013). Der Song darf nicht vor dem 1. September 2012 veröffentlicht worden sein (Radio, TV, Internet, öffentliche Aufführung, Tonträger usw.). (dame/srf)