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Dienstag, 15. Mai 2012, 16:48 Uhr
Gotthard sind vor Gericht abgeblitzt. tilllate.com
Laut Bundesgericht gelten Arbeitsausfälle von Musikern wegen Krankheit, Tod oder Gefängnisaufenthalten als normales Betriebsrisiko. Der frühere Gotthard-Leadsänger Steve Lee war am 5. Oktober 2010 bei einem Verkehrsunfall auf einer Motorradtour in den USA ums Leben gekommen. In der Nähe von Mesquite in Nevada war ein Lastwagen ausser Kontrolle geraten und hatte fünf abgestellte Motorräder durch die Luft geschleudert, wovon eines den Sänger erschlug.
Die von der Band gegründete Kollektivgesellschaft, über welche die Geschäfte und die Organisation von Gotthard liefen, ersuchte in der Folge für ihre beiden Mitarbeiter um Kurzarbeitsentschädigung von Dezember 2010 bis Mai 2011. Begründet wurde das Gesuch damit, dass das Einkommen der Firma nach Lees Tod zusammengebrochen sei.
Konzerte hätten abgesagt werden müssen, Sponsoren ihre Leistungen eingestellt und Offerten für die Konzertsaison 2011 seien ausgeblieben. Bis ein würdiger Ersatz für Steve Lee gefunden sei, müsse die Gesellschaft deshalb Kurzarbeit anmelden. Die zuständigen Luzerner Behörden gewährten die Entschädigung. Eine dagegen erhobene Beschwerde des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) ans kantonale Verwaltungsgericht blieb erfolglos. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des SECO nun gutgeheissen und den Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung verneint.
Nach Ansicht des Gerichts gehört in der Musikbranche ein Arbeitsausfall infolge der Nichtverfügbarkeit von Musikern zum normalen Betriebsrisiko. Arbeitgeber im Musikbusiness müssten sich regelmässig mit der Problematik eines temporären oder dauernden Ausfalls von Bandmitgliedern auseinandersetzen. Denkbar sei etwa der Entscheid eines Musikers, sich eine Auszeit zu nehmen oder in einer anderen Band zu spielen. Möglich seien aber auch der Antritt eines Gefängnisaufenthalts sowie plötzliche Ereignisse wie eine schwere Krankheit oder eben der Tod. (sda/buers)