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Donnerstag, 29. Juli 2010, 14:35 Uhr
Jörg Kachelmann sass rund vier Monate in Untersuchungshaft. Reuters
6. September 2010: Der Prozess gegen den Wettermoderator beginnt.
22. August 2010: Kachelmanns Anwälte reichen Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die ermittelnde Staatsanwaltschaft in Mannheim sowie die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe ein. Die Staatsanwaltschaft habe schlampig gearbeitet, zu unseriösen Verfahrenstricks gegriffen und durch «die Schwatzhaftigkeit gegenüber den Medien» die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns massiv verletzt.
31. Juli 2010: Die Zeitschrift «Focus» berichtet über ein neues Ermittlungsverfahren gegen Kachelmann wegen gefährlicher Körperverletzung in einem anderen Fall. Der Schweizer soll im Jahr 2001 eine Frau in ihrer Wohnung geschlagen haben.
30. Juli 2010: Kachelmann spricht in einem Interview erstmals über die Zeit in der Untersuchungshaft. Er wünsche sich, dass dieser Albtraum bald zu Ende gehe und seine Unschuld sich in sämtlichen Gremien der deutschen Justiz durchsetze, betont er darin.
29. Juli 2010:Das Oberlandsgericht Karlsruhe hebt den Haftbefehl auf. Damit war die Haftbeschwerde Kachelmanns erfolgreich. Der Moderator kommt bis zum Prozessbeginn auf freien Fuss. In der Begründung heisst es, es stehe «Aussage gegen Aussage». Bei der Nebenklägerin könnten Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden.
9. Juli 2010: Das Landgericht Mannheim lässt die Anklage zur Hauptverhandlung durch die zuständige Strafkammer in vollem Umfang zu. Kachelmann muss sich ab dem 6. September 2010 vor dem Gericht verantworten.
7. Juli 2010: Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe beantragt, die Haftbeschwerde von Kachelmanns Verteidiger als unbegründet zu verwerfen.
1. Juli 2010: Das Landgericht Mannheim lehnt Kachelmanns Entlassung aus der Untersuchungshaft ab und erklärt, seine Einlassungen seien wenig plausibel. Dagegen werde die Aussage des mutmasslichen Opfers nach wie vor als glaubhaft eingestuft. Das Oberlandesgericht Karlsruhe muss nun über die Haftbeschwerde Kachelmanns entscheiden.
29. Juni 2010: Kachelmanns Anwalt legt beim Oberlandesgericht Karlsruhe Haftbeschwerde ein.
25. Juni 2010: Das Landgericht Mannheim setzt für den 2. Juli 2010 einen Haftprüfungstermin an, bei dem Kachelmann gehört werden soll.
5. Juni 2010: Laut einem «Spiegel»-Bericht zweifelt die Psychologin, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft ein Gutachten erstellte, an der Glaubwürdigkeit des mutmasslichen Opfers. Die Schilderung der Vergewaltigung erfülle «nicht die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz, Detaillierung und Konstanz», hiess es.
17. Mai 2010: Die Staatsanwaltschaft Mannheim erhebt Anklage wegen Verdachts der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
15. Mai 2010: Das mutmassliche Opfer korrigiert in einer zweiten Vernehmung einem «Spiegel»-Bericht zufolge ihre Darstellung aus der Tatnacht. Sie nimmt dabei zwei Punkte ihrer Aussage zurück, den Vorwurf der Vergewaltigung hält sie aber aufrecht.
5. Mai 2010:Kachelmanns Anwalt beantragt eine Aufhebung des Haftbefehls. Eine Entscheidung vertagt der Haftrichter, es müssten zunächst weitere Ermittlungsergebnisse vorliegen.
24. März 2010: Kachelmann bestreitet bei einem Haftprüfungstermin weiterhin die Tat. Der Haftrichter entscheidet, dass er weiter in Haft bleiben muss.
22. März 2010: Kachelmanns Anwalt, Reinhard Georg Birkenstock, bezeichnet die Vorwürfe der Frau als frei erfunden. Auch der Schweizer beteuert seine Unschuld.
20. März 2010: Der Wettermoderator wird bei seiner Einreise aus Kanada am Frankfurter Flughafen von der hessischen Landespolizei verhaftet. Der Vollzug des Haftbefehls wird mit Fluchtgefahr begründet.
25. Februar 2010: Das Amtsgericht Mannheim erlässt Haftbefehl gegen Jörg Kachelmann. (ap/donm)
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