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Fall Kachelmann: erneut Zweifel an Glaubwürdigkeit des Opfers

Montag, 7. Juni 2010, 12:07 Uhr

Eine psychologische Gutachterin zweifelt laut Bericht an der Glaubwürdigkeit des Opfers: Der Vergewaltigungsschilderung fehle es an «logischer Konsistenz, Detaillierung und Konstanz».

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Im Fall Kachelmann sind einem «Spiegel»-Bericht zufolge Zweifel an der Glaubwürdigkeit des mutmasslichen Vergewaltigungsopfers aufgetaucht. Ein von der Psychologin Luise Greuel im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstelltes Gutachten komme zu dem Schluss, dass die Schilderung der Vergewaltigung «nicht die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz, Detaillierung und Konstanz» erfülle, meldete das Nachrichtenmagazin am Wochenende und berief sich auf das Gutachten Greuels.

Kommt frischer Wind in den Fall Kachelmann?

Kommt frischer Wind in den Fall Kachelmann? Reuters

Das mutmassliche Opfer könne die Tat selbst bei eingehender Befragung «nur vage und oberflächlich wiedergeben». Zudem habe die Frau erst in der vierten Vernehmung zwei ursprüngliche Angaben zu ihrem Verhalten vor der Tat korrigiert. Damit sei aber keinesfalls erwiesen, dass Kachelmanns frühere Freundin falsch ausgesagt habe, zitierte der «Spiegel» die Gutachterin.

Der Anwalt der Frau wollte sich laut «Spiegel» nicht zu dem Gutachten äussern. Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Die Bremer Psychologin Luise Greuel wollte gegenüber glanz & gloria keine Aussage machen.

Kachelmann seit zweieinhalb Monaten in Haft

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte den ARD-Wettermoderator am 19. Mai trotz dessen Unschuldsbeteuerungen wegen Vergewaltigung seiner Freundin angeklagt. Sie wirft dem 51-jährigen Schweizer besonders schwere Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. Kachelmann soll die 36-jährige Frau demnach mit einem Messer am Hals verletzt und ihr gedroht haben, sie zu töten. Im Fall einer Verurteilung droht ihm eine Haftstrafe von fünf bis 15 Jahren. Über die Eröffnung eines Hauptverfahrens muss das Landgericht Mannheim entscheiden.

Zum Zeitpunkt der Anklageerhebung hatte die Staatsanwaltschaft das psychologische Gutachten noch nicht vorliegen gehabt. Dass die Frau in ihren Aussagen zwei Punkte korrigiert habe, betreffe nur «Vorgeschichten», hatte ein Sprecher damals erklärt. Kachelmann selbst hatte laut Staatsanwaltschaft vor dem Haftrichter ausgesagt, der Geschlechtsverkehr mit der Freundin sei einvernehmlich gewesen – er habe keine Gewalt angewandt. Er war am 20. März auf dem Frankfurter Flughafen verhaftet worden und sitzt seither in Untersuchungshaft. (ap/schf)

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